Was erlaubt ist – und was nicht
Werbeanrufe bei Verbrauchern brauchen eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Die Rufnummer darf nicht unterdrückt werden. Verstöße ahndet die Bundesnetzagentur.
Dokumentieren und melden
Notieren Sie Datum, Uhrzeit, angezeigte Nummer, Firmenname und Inhalt. Melden Sie den Anruf über das Formular der Bundesnetzagentur. Je mehr Meldungen, desto eher werden Nummern abgeschaltet.
Untergeschobene Verträge
Kommt eine Vertragsbestätigung, die Sie nicht wollten: widerrufen – in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Belehrung. Energie- und Gasverträge am Telefon sind ohne Ihre Bestätigung in Textform ohnehin nicht wirksam.
Einwilligungen widerrufen
Gewinnspiele und Online-Dienste sammeln Werbeeinwilligungen. Widerrufen Sie sie schriftlich – Löschanfragen an Drittanbieter helfen beim Entwurf.
Quellen zu diesem Beitrag
- Unerlaubte Telefonwerbung– Bundesnetzagentur(öffnet in neuem Tab)
- Unerlaubte Werbeanrufe– Polizeiliche Kriminalprävention(öffnet in neuem Tab)
Alle Aussagen dieser Seite stützen sich auf die genannten Quellen. Zahlen, die dort nicht stehen, nennen wir nicht.

