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Blog · Anrufe & Telefon

Unerwünschte Anrufe stoppen: Ihre Rechte bei Werbeanrufen

Bei Werbeanrufen geht es nicht nur um Belästigung, sondern oft um untergeschobene Verträge. Das Gesetz ist auf Ihrer Seite – wenn Sie wissen, wie Sie es nutzen.

5 Min. LesezeitVeröffentlicht:
Stand: Redaktion SafeCall24

Was erlaubt ist – und was nicht

Werbeanrufe bei Verbrauchern brauchen eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Die Rufnummer darf nicht unterdrückt werden. Verstöße ahndet die Bundesnetzagentur.

Dokumentieren und melden

Notieren Sie Datum, Uhrzeit, angezeigte Nummer, Firmenname und Inhalt. Melden Sie den Anruf über das Formular der Bundesnetzagentur. Je mehr Meldungen, desto eher werden Nummern abgeschaltet.

Untergeschobene Verträge

Kommt eine Vertragsbestätigung, die Sie nicht wollten: widerrufen – in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Belehrung. Energie- und Gasverträge am Telefon sind ohne Ihre Bestätigung in Textform ohnehin nicht wirksam.

Einwilligungen widerrufen

Gewinnspiele und Online-Dienste sammeln Werbeeinwilligungen. Widerrufen Sie sie schriftlich – Löschanfragen an Drittanbieter helfen beim Entwurf.

Quellen zu diesem Beitrag

Alle Aussagen dieser Seite stützen sich auf die genannten Quellen. Zahlen, die dort nicht stehen, nennen wir nicht.

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